
Auto anmelden in 3 Schritten: Alles, was Sie über die Kfz-Zulassung wissen müssen
Endlich ist es so weit: Sie haben sich Ihr neues Traumauto gegönnt! Einfach ins Fahrzeug einsteigen und losfahren? Das geht leider nicht!
Denn bevor Sie Ihr Kfz nutzen können, müssen Sie Ihr Auto anmelden, um eine Zulassung dafür zu bekommen. Zu diesem Zweck sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Glücklicherweise sind diese Formalitäten in Österreich heutzutage aber wesentlich einfacher zu erledigen als es in der Vergangenheit der Fall war.
Damit bei der Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs auch wirklich nichts schiefgeht, haben wir diesen unverzichtbaren Ratgeber für Sie zusammengestellt.
Wir verraten Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt Ihr Kfz anmelden und Ihren Zulassungsschein erhalten. Plus: 6 Tipps für eine schnelle und problemlose Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Was ist eine Zulassung?
Definition: Zulassung ist laut österreichischem Kraftfahrgesetz (KfG) „die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers zur Nutzung im Straßenverkehr.“ Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.
Soweit die Theorie. Jetzt wollen wir Ihnen aber praktisch erklären, wie Sie zur Zulassung Ihres Kfz kommen. Sollten Sie Fragen zur Abmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz haben, empfehlen wir Ihnen unseren zweiten Ratgeber: Auto abmelden und ummelden leicht gemacht.
Kfz-Zulassung: Auto anmelden – schnell und problemlos
Erinnern Sie sich noch an die berüchtigten Stempelmarken? Zum Glück wurde dieses Relikt, das einst für lange Wartezeiten sorgte, in Österreich vor 20 Jahren abgeschafft. Gleichzeitig gab es eine Verlegung der Zulassung weg von der Bezirkshauptmannschaft und dem Verkehrsamt hin zu privat geführten Zulassungsstellen von Versicherungen. Eine deutliche Erleichterung!
Auto anmelden in 3 einfachen Schritten
Schritt 1: Haftpflichtversicherung abschließen, Versicherungsbestätigung einholen
An erster Stelle steht für jeden Kfz-Besitzer der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um in Österreich ein Fahrzeug anmelden zu können und fahren zu dürfen. Sie ist daher absolut verpflichtend.
Schritt 2: Zulassungsstelle aufsuchen
Anschließend wird Sie Ihr Weg in eine der zahlreichen Zulassungsstellen führen. Dort erhalten Sie am Ende des Prozesses die Zulassungsbescheinigungen (für € 23,80 auch einen Scheckkartenzulassungsschein) sowie das Kennzeichen.
Ist dem nicht der Fall, müssen Sie die Zulassung von einer anderen Versicherung bzw. Zulassungsstelle durchführen lassen. Im Normalfall wird die Versicherungsbestätigung Ihrer Hausversicherung dann dorthin geschickt.
Ihre persönliche Checkliste: Diese Dokumente dürfen nicht fehlen, wenn Sie Ihr Auto anmelden
Selbstverständlich sollten Sie die Zulassungsstelle nicht mit leeren Händen aufsuchen. Folgende Dokumente sind nötig, um die Zulassung Ihres Fahrzeugs zu erlangen.
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders, etwa Pass oder Personalausweis
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Kaufvertrag oder anderer Besitznachweis, etwa eine Rechnung oder Verkaufsbestätigung mit dem Namen des Käufers
- Bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens: gültiges und positives Prüfgutachten (Pickerl), sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig wurde und dieses Gutachten nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
- Bei Leasing: Leasingbestätigung
- Bei juristischen Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
- Bei der Anmeldung eines neuen Pkw ergeben sich daraus 193,50 Euro.
Sollte das Kfz nicht persönlich angemeldet werden, ist vom Bevollmächtigten zusätzlich zum Lichtbildausweis eine vom Fahrzeughalter ausgestellte Vollmacht mitzubringen.
Wichtig: In einigen Sonderfällen können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa, wenn das Fahrzeug auf eine Person unter 18 Jahren zugelassen werden soll oder wenn es sich um einen Eigenimport handelt.
Schritt 3: Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen erhalten
Geschafft! Nachdem Sie alle Dokumente vorgelegt und die Gebühren entrichtet haben, wird Ihnen die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung ausstellen. Auf Wunsch können Sie auch einen zweiten, gleichlautenden Zulassungsschein bekommen, wobei auf der zweiten Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung ein Vermerk vorgenommen wird.
Zudem erhalten Sie ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument, das sich aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem Genehmigungsnachweis zusammensetzt.
Direkt in der Zulassungsstelle werden auch Kennzeichen und Begutachtungsplakette ausgehändigt.
Das ist bei Kennzeichen zu beachten
Die Kennzeichentafeln müssen dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein, Ausnahmen gelten nur bei Probekennzeichen und Überstellungskennzeichen. Dauerhaft bedeutet, dass sich das Kennzeichen in einem dafür vorgesehenen Kennzeichen-Halter befindet, der wiederum durch Anschrauben oder Annieten mit dem Fahrzeug verbunden werden muss.
Das Kennzeichen muss stets zur Gänze lesbar sein, im Fall von Dämmerung, Dunkelheit oder Witterung muss bei einem fahrenden Fahrzeug das Kennzeichen beleuchtet werden.
Das Umbiegen einer Kennzeichentafel ist strengstens verboten.
(Deutlich teurere) Wunschkennzeichen für Ihr Kfz können vorab reserviert oder sofort bei der Zulassungsstelle zugewiesen werden und gelten 15 Jahre. Anschließend verfällt diese Gültigkeit. Wunschkennzeichen sind nicht übertragbar und verlieren bei einer Adressänderung, die in die Zuständigkeit einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde fällt, ihre Gültigkeit.
Scheckkartenzulassungsschein
Anstelle einer herkömmlichen Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus Papier kann inzwischen auch eine Zulassungsbescheinigung im praktischen Chipkartenformat gewählt werden, ein sogenannter Scheckkartenzulassungsschein. Teil 2 wird nach wie vor in Papierform ausgestellt und weiterhin mit dem Genehmigungsnachweis verbunden.
Die Beantragung des Scheckkartenzulassungsscheins erfolgt in derselben Form wie die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung aus Papier. Der Scheckkartenzulassungsschein wird anschließend innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt. Bis dahin gilt eine befristete Papierzulassungsbescheinigung, die nach der Zustellung des Scheckkartenzulassungsschein (und spätestens nach acht Wochen) ihre Gültigkeit verliert.
Wichtig: Der Umstieg von einem Zulassungsschein aus Papier auf einen Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich.
Wie viel kostet die Zulassung eines Kfz in Österreich?
Im Durchschnitt müssen Sie mit etwas weniger als 200 Euro rechnen.
So setzen sich die Kosten zusammen:
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsgebühr: 49,70 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,90 Euro
- Kennzeichentafeln (wird das Kennzeichen behalten, entfallen diese Kosten) Pkw und Lkw: 21 Euro, Motorrad: 12 Euro, Motorfahrrad: 7,50 Euro, Anhänger: 10,50 Euro, Zugmaschine: 10,50 Euro)
Bei der Anmeldung eines neuen Pkw ergeben sich daraus 193,50 Euro.
Die Ausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheins kostet zusätzlich 23,80 Euro, die erstmalige Ausstellung eines Wunschkennzeichens 249,30 Euro.
6 hilfreiche Tipps für eine schnelle und problemlose Zulassung Ihres Fahrzeugs
Wenn Sie diese Tipps beachten, steht einer schnellen Anmeldung nichts mehr im Wege.
Vergessen Sie keine Dokumente, sonst haben Sie den weiten Weg ganz umsonst gemacht. Gehen Sie unsere Checkliste noch einmal durch: Haben Sie Kaufvertrag, Typenschein und andere Fahrzeugdokumente, Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis dabei?
Führen Sie genügend Bargeld oder eine Bankkarte mit sich? Die meisten Geschäftsfälle sind kostenpflichtig und können nur im Sonderfall mit der Erstprämie der Versicherung verrechnet werden.
Die Mitnahme eines Meldezettels ist seit diesem Jahr nicht mehr notwendig. Stattdessen führt die Zulassungsstelle eine Meldeamtsanfrage durch. Sie kostet allerdings 1,10 Euro.
Falls vorhanden, nehmen Sie Ihren Behindertenausweis mit. In einigen Fällen ist die Befreiung von motorbezogenen Versicherungssteuern und Parkgebühren möglich.
Vergessen Sie auf keinen Fall die Autobahn-Vignette. Noch einfacher ist es, wenn Sie auf eine digitale Vignette setzen.
Sollten Sie Ihr Kennzeichen nach der Abmeldung für spätere Nutzung aufheben wollen, beachten Sie bitte, dass die Tafeln maximal für ein Jahr hinterlegt werden können. Sie haben weitere Fragen zur Abmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz? Hier wird Ihnen geholfen!
Sie haben nun alles erfahren, was Sie über das Anmelden eines Autos wissen müssen. Wenn Ihnen der Aufwand zu groß oder umständlich ist, dann haben wir mit unserem Auto-Abo oder unserer Alternative zum Operating Leasing genau das richtige Angebot für Sie. Damit können Sie jedes Auto oder E-Auto mieten und das Fahrzeug für einen beliebig langen Zeitraum (ab 1 Monat Mietdauer) fahren, ohne es umständlich anmelden zu müssen. Die Anmeldung und alle anderen fahrzeugrelevanten Aufwände und Kosten sind in unserem “Ein Preis, alles drin”-Prinzip bereits inkludiert. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann erfahren Sie alles darüber in den Informationen zu unserer Auto-Langzeitmiete.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen können und wünschen:
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Häufig gestellte Fragen
Was zuerst, Auto anmelden oder versichern?
In Österreich müssen Sie zuerst eine Versicherung für Ihr Auto abschließen, bevor Sie es anmelden können. Sie benötigen eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte), die Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden zu können.
Ist das Auto nach der Zulassung versichert?
Ja, nach der Zulassung ist das Auto versichert. Sie haben zuvor eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um die Zulassung zu ermöglichen. Die Versicherung tritt in Kraft, sobald das Fahrzeug angemeldet ist und die Zulassungsstelle die Daten an die Versicherungsgesellschaft übermittelt hat.
Kann ich ein neues Auto anmelden, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?
Ja, Sie können ein neues Auto anmelden, auch wenn das alte Auto noch nicht abgemeldet ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Sie nur ein Auto gleichzeitig angemeldet haben dürfen. Beachten Sie jedoch, dass für jedes angemeldete Auto Versicherungs- und Steuerkosten anfallen.
Wie lange dauert es, ein Auto anzumelden Österreich?
Die Anmeldung eines Autos bei der Zulassungsstelle in Österreich dauert normalerweise nur wenige Stunden bis zu einem Tag, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. In manchen Fällen kann es jedoch länger dauern, wenn zusätzliche Überprüfungen oder Genehmigungen erforderlich sind.
Kann ein Auto auf zwei Personen angemeldet sein?
In Österreich ist es möglich, ein Fahrzeug auf zwei Personen zuzulassen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Mitbesitzergemeinschaft. Beide Personen sind als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen und teilen sich die rechtlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten, die mit dem Fahrzeug verbunden sind.