
24 Mai Luxustangente & Elektroauto: Worauf Sie als Unternehmer beim Vorsteuerabzug achten müssen
Letzte Aktualisierung am 29. August 2023
Luxustangente & Elektroauto: Worauf Sie als Unternehmer beim Vorsteuerabzug achten müssen
In einer Zeit, in der Elektromobilität in vielen Bereichen zunehmend an Bedeutung gewinnt und insbesondere in Österreich mit diversen staatlichen Anreizen und Fördermaßnahmen unterstützt wird, stellen sich Unternehmer oftmals Fragen zur steuerlichen Behandlung von Elektroautos. Wie wird die Vorsteuer bei der Anschaffung eines neuen E-Autos gehandhabt? Gibt es dabei steuerliche Stolperfallen zu beachten? Und wie wirkt sich die Luxustangente, eine spezifische steuerliche Regelung in Österreich, auf den Vorsteuerabzug aus?
In diesem Artikel wollen wir alle Fragen zu “Luxustangente & Elektroauto” ausführlich beantworten. Ziel ist es, Ihnen als Unternehmer einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte bei der Anschaffung eines Elektroautos zu geben. Damit möchten wir Sie in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Vorteile der Elektromobilität optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
Die steuerliche Relevanz von Elektroautos
Elektromobilität gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung, und die Regierung unterstützt diese Entwicklung mit verschiedenen Fördermaßnahmen. Als neuer bzw. zukünftiger Besitzer eines E-Fahrzeugs in Ihrem Unternehmen profitieren Sie darum von einer Reihe steuerlicher Vorteile. Beispielsweise ist ein E-Auto von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) befreit, als Besitzer eines reinen Elektrofahrzeugs müssen Sie auch keine motorbezogene Versicherungssteuer entrichten. Zudem können Sie als Unternehmer bei der Anschaffung eines Elektro-Kfz vom Vorsteuerabzug profitieren.
Was ist ein Vorsteuerabzug?
Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmens, die Umsatzsteuer, die bei der Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurde, von der selbst auf eigene Umsätze erhobenen Umsatzsteuer abzuziehen. Diese Bestimmungen ermöglichen es Unternehmen in Österreich, die Belastung durch die Umsatzsteuer auf ihre Geschäfte zu reduzieren und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Kann man ein E-Auto von der Steuer absetzen?
Unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Verwendung werden Personenkraftwagen (PKW), Kombinationskraftwagen (Kombi) und Krafträder umsatzsteuerlich nicht als Teil des Unternehmens betrachtet.
Das bedeutet, dass Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Miete oder dem Betrieb eines solchen Fortbewegungsmittels im Normalfall per Gesetz nicht abzugsfähig sind, selbst wenn es sich um ein rein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt.
Elektrofahrzeuge (seit 2016 E-PKW, E-Kombi und seit 2020 auch Krafträder und Elektrofahrräder) sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen, sodass Sie als Unternehmer sehr wohl einen Vorsteuerabzug bei Elektroautos in Anspruch nehmen können. Aufwendungen und Ausgaben werden aber nur anerkannt, wenn sie betrieblich angemessen sind.
Achtung: Als Elektroautos gelten nur Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km. Diverse Hybridfahrzeuge, die teilweise durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, fallen nicht unter die Begünstigung, auch wenn der Verbrennungsmotor nicht oder nur selten benutzt wird.
Wenn Sie vom Abzug der Vorsteuer profitieren möchten, müssen Sie die PKW-Angemessenheitsverordnung beachten. Kurz gesagt: die Luxustangente spielt eine entscheidende Rolle.
Was ist die Luxustangente?
Die Luxustangente ist eine steuerliche Angemessenheitsgrenze für Elektroautos in Österreich. Ob und wie viel Sie bei der Akquisition eines E-PKWs oder E-Kombis von der Vorsteuer abziehen dürfen, hängt nämlich von der Höhe der Anschaffungskosten ab. Kurz gesagt: Um für einen Vorsteuerabzug infrage zu kommen, darf das neue Auto nicht zu teuer sein. Ansonsten gelten Einschränkungen. Derzeit liegt die Grenze der Angemessenheit in Österreich bei 40.000 Euro, inklusive Umsatzsteuer sowie aller Kosten für Sonderausstattungen.

So viel können Sie tatsächlich von der Vorsteuer absetzen
Bei der Investition in ein E-Auto ergeben sich 3 Möglichkeiten für Sie, die wir Ihnen im folgenden Überblick näher vorstellen möchten.
Variante 1: Die Anschaffungskosten betragen 40.000 Euro oder weniger
Bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 Euro steht Ihnen ein uneingeschränkter Abzug der Vorsteuer zu. Sie überschreiten die Luxustangente nicht und dürfen darum die gesamte im Preis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Variante 2: Die Anschaffungskosten liegen zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro
Auch in diesem Fall können Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen, und zwar auf den gesamten Betrag. Jedoch ist aus dem Teil der Anschaffungskosten, der jenseits der Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro liegt, noch eine Eigenverbrauchssteuer zu errechnen und an das Finanzamt zu entrichten.
Variante 3: Die Anschaffungskosten betragen 80.000 Euro oder mehr
Ist der Anschaffungspreis doppelt so hoch wie die Luxustangente oder noch höher, steht Ihnen gar kein Vorsteuerabzug zu.
Worauf muss ich beim Kauf eines Gebrauchtwagens achten?
Prinzipiell gelten für die Anschaffung von Gebrauchtwagen dieselben Vorschriften wie für den Erwerb von neuen Elektrofahrzeugen. Für die Angemessenheitsprüfung wird der Neupreis bei der Erstanmeldung herangezogen, zumindest innerhalb der ersten 5 Jahre. Kaufen Sie ein Modell, dessen Erstanmeldung vor mehr als 5 Jahren erfolgte, gelten indes die tatsächlichen Anschaffungskosten.
Was gilt beim Leasing oder bei der Auto-Langzeitmiete eines E-Autos?
Entscheiden Sie sich für die Nutzung eines Leasing-Modells oder eines Auto-Abo-Modells ab 21 Tagen, werden die monatlichen Entgelte prozentual vom Kaufpreis des E-Autos berechnet, sodass insgesamt die gleichen Vorschriften wie beim Kauf zum Tragen kommen.
Beispiel für die Auto-Langzeitmiete:
Nehmen wir an, Sie möchten ein E-Auto länger als 21 Tage lang mieten. Die Anschaffungskosten des Elektroautos betragen 50.000 Euro. Die Luxustangente liegt bei 40.000 Euro.
Die einfache Rechnung: 40.000/50.000*100 = 80
Es dürfen daher 80 % der Mietrate inkl. MwSt. als Aufwand steuerlich geltend gemacht werden.
Mietverträge für Pkw mit Anschaffungskosten höher als 80.000 Euro können nicht als Aufwand gebucht werden.
Übrigens: Wertunabhängige Betriebskosten, wie beispielsweise die Autobahnvignette, Parkgebühren und Energiekosten, berechtigen in allen Fällen zum vollen Vorsteuerabzug.
Luxustangente & Elektroauto: Nutzen Sie die Chancen der E-Mobilität für Ihr Unternehmen
Der Umstieg auf E-Mobilität lohnt sich aus mehrfacher Sicht. Durch die Investition in E-Autos können Sie nicht nur Ihre Geschäftsaktivitäten nachhaltiger gestalten, sondern auch von steuerlichen Begünstigungen und staatlichen Förderungen profitieren. Die Herausforderung besteht darin, die Möglichkeiten der verschiedenen steuerlichen Regelungen zu erkennen und diese in die unternehmerischen Entscheidungen einzubeziehen.
Steuervorteile bei E-Pkw (100 % Elektro, 0 Gramm Co2-Ausstoß) für Firmenkunden
- MwSt.-Abzug ist möglich. Es gilt die Berechnung wie bei der Luxustangente für Aufwandsbuchung (bis EUR 40.000)
- Die Kosten für Strom als Treibstoff berechtigen zum vollen MwSt.-Abzug (im Gegensatz zu Benzin/Diesel)
- Für die Privatnutzung fällt der Sachbezug auf Null
Fazit zu Luxustangente & Elektroauto
Wir sind am Ende unseres Artikels angelangt. Fassen wir noch einmal kurz zusammen, was wir besprochen haben.
Der Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete eines Elektroautos bietet österreichischen Unternehmern eine Reihe von steuerlichen Vorteilen. Dazu zählen die Befreiung von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Luxustangente.
Die Angemessenheitsgrenze liegt derzeit bei 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und Kosten für Sonderausstattungen. Liegen die Anschaffungskosten bis zu dieser Grenze, ist ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug möglich. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich, allerdings kommt die Eigenverbrauchssteuer hinzu. Ab 80.000 Euro ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich.
Dies gilt sowohl für den Kauf von neuen als auch von gebrauchten Elektrofahrzeugen sowie für Leasing oder Langzeitmiete.
Schlussgedanke
Die Entscheidung für Elektromobilität ist ein wertvoller Schritt hin zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung. Auch wenn einige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind, können Unternehmer mit der richtigen Planung und Informationsbeschaffung sowohl ökologisch als auch ökonomisch von den Vorteilen der Elektromobilität profitieren. Der Schlüssel liegt darin, die verschiedenen steuerlichen Regelungen zu verstehen und in die strategische Unternehmensplanung zu integrieren.
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Häufig gestellte Fragen zu Luxustangente & Elektroauto
Kann ich beim Kauf eines neuen Elektroautos die Vorsteuer abziehen?
Ja, Sie können als Unternehmer beim Kauf eines neuen Elektroautos die Vorsteuer abziehen, solange die Anschaffungskosten 40.000 Euro oder weniger betragen. Bei Anschaffungskosten zwischen 40.000 und 80.000 Euro wird eine Eigenverbrauchssteuer fällig. Ab 80.000 Euro ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich.
Was ist die Luxustangente und wie wirkt sie sich auf den Vorsteuerabzug aus?
Die Luxustangente ist eine steuerliche Angemessenheitsgrenze für Elektroautos in Österreich, die derzeit bei 40.000 Euro liegt. Diese Grenze bestimmt, wie viel Sie bei der Anschaffung eines Elektroautos von der Vorsteuer abziehen dürfen. Liegen die Anschaffungskosten bis zu dieser Grenze, ist ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug möglich. Über der Grenze gelten Einschränkungen.
Gilt der Vorsteuerabzug auch für gebrauchte Elektroautos?
Ja, der Vorsteuerabzug gilt auch für gebrauchte Elektroautos. Für die Angemessenheitsprüfung wird der Neupreis bei der Erstanmeldung herangezogen, zumindest innerhalb der ersten 5 Jahre. Bei Modellen, deren Erstanmeldung länger als 5 Jahre zurückliegt, gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten.
Wie sieht es mit der Vorsteuer beim Leasing oder der Langzeitmiete eines E-Autos aus?
Auch bei der Nutzung eines Leasing-Modells oder eines Auto-Abo-Modells gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie beim Kauf eines Elektroautos. Die monatlichen Entgelte werden prozentual vom Kaufpreis des E-Autos berechnet.
Fallen auch Hybridfahrzeuge unter die Regelungen für den Vorsteuerabzug?
Nein, nur Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km, also reine Elektroautos, fallen unter diese Regelungen. Hybridfahrzeuge, die teilweise durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, werden auch dann nicht berücksichtigt, wenn der Verbrennungsmotor nicht oder nur selten genutzt wird.