
E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung (Österreich): Das müssen Sie als Unternehmer über die E-Mobilitätsoffensive wissen
Sie planen die Anschaffung eines E-Autos? Sie möchten eine passende Wallbox installieren? Dann herzlichen Glückwunsch! Der Umstieg von einem Benziner oder einem Dieselfahrzeug auf ein Elektroauto lohnt sich für Sie als Unternehmer aus mehreren Gründen. Sie leisten nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sparen auch noch Geld. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit entsprechender Ladeinfrastruktur wird von der österreichischen Bundesregierung nämlich finanziell unterstützt.
In diesem Ratgeber lesen Sie alles zur E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine in Österreich. Sie erfahren, wie hoch die einzelnen Förderungen sind und wie Sie beantragt werden können.
Hier finden Sie Infos, die Ihnen beim Vergleich helfen werden:
E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung in Österreich: Das ist die E-Mobilitätsoffensive
Die österreichische Regierung möchte den Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen in den kommenden Jahren massiv erhöhen. Fördermittel sollen den Ausbau der E-Mobilität forcieren und den Umstieg erleichtern. Mit Erfolg: Im Jahr 2021 wurde bereits jeder fünfte Pkw (auch) mittels Strom betrieben, Tendenz steigend. Um den eingeschlagenen Kurs in Richtung Dekarbonisierung fortzusetzen, wurden für das Jahr 2022 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ein Gesamt-Förderbudget von 167,2 Millionen zur Verfügung gestellt.
Die Kampagne zur E-Mobilitätsförderung soll bis zum 31. März 2023 laufen, kann aber im Fall der Erschöpfung des Budgets auch früher enden. Wie es aktuell diesbezüglich aussieht, erfahren Sie am Ende des Artikels.
Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Wer wird gefördert?
Förderanträge können von Unternehmen und unternehmerischen Organisationen aller Art sowie von öffentlichen Gebietskörperschaften, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen gestellt werden.
Was wird gefördert?
Das Förderpaket für Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung unterstützt, gemeinsam mit den Automobil-Importeuren, Zweirad-Importeuren und dem Sportfachhandel des Landes, die Anschaffung von Elektro-Pkw, Elektro-Zweirädern, Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Transporträdern sowie von privaten E-Ladeinfrastrukturen.
Bei den Fördersätzen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine handelt es sich um Pauschalfördersätze, die auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Die nachfolgend aufgelisteten Förderungen werden grundsätzlich nach der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).

Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang
Die Unterstützung für eine betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang (Wallboxen, E-Ladestationen und intelligente Ladekabel) ist nicht von einem Fahrzeugkauf abhängig, der Antrag kann entweder in Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs oder separat eingebracht werden.
Um für eine Förderung durch das BMK infrage zu kommen, sind jedoch gewisse Voraussetzungen einzuhalten. So muss die Ladeinfrastruktur von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss sie kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus, sind neben den Kosten für Material und Montage auch die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen förderfähig. Für Netzentgelte gilt dies allerdings nicht.
Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nicht-diskriminierendem Zugang
Um eine Förderung zu erhalten, ist jeder Ladepunkt in das E-Control-Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der Ad-hoc-Preis auszuweisen. Um eine transparente Abrechnung des Ladestroms zu garantieren, muss die Abrechnung künftig in kWh möglich sein. Darum sind AC-Ladestationen mit einer MID-zertifizierten Zähleinrichtung auszurüsten, DC-Ladestationen müssen für die Nachrüstung einer solchen zumindest vorbereitet werden.
Einzuhalten ist eine faire Gestaltung der Roaminggebühren, etwa durch das Einstellen eines Offers-To-All auf entsprechenden Plattformen. Dadurch werden Voraussetzungen geschaffen, um in einem angemessenen Zeitraum faire Roamingverträge mit allen interessierten Partnern zu schließen. Nach Möglichkeit sollten öffentliche DC-Ladestationen für die Umsetzung von ISO 15118 aufbereitet werden. Hierbei handelt es sich um eine internationale Normenreihe, die Festlegungen zur bidirektionalen Kommunikation zwischen Elektrofahrzeugen und Ladestationen enthält. Auch Barrierefreiheit kann sich positiv auf den Bescheid auswirken.

Neben der Abrechnung des Stroms pro kWh steht es den Anbietern frei, weitere vom Verbrauch unabhängige Preisbestandteile zu erheben, wie etwa eine Gebühr pro Ladevorgang oder eine Parkgebühr.

Elektro-PKW
Beim Elektrobonus für E-PKW handelt es sich um eine gemeinsame Förderaktion des BMK und den Automobil-Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1. Gefördert werden E-Autos mit reinem Elektroantrieb (BEV), mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV), mit Plug-in-Hybride-Antrieb (PHEV) sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REX) und Reichweitenverlängerer (REEV) zur Personenbeförderung (M1).
Die Finanzierung betrifft fabrikneue E-Fahrzeuge sowie Elektroautos, die bereits beim Händler in Betrieb waren (etwa Vorführwagen, Tageszulassungen oder Funktionsfahrzeuge). Bei dieser Art von Fahrzeugen dürfen zwischen der Erstzulassung (beim Händler) und dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag auf Finanzierung stellen, nicht mehr als 12 Monate liegen.
Voraussetzungen sind ein Listenpreis von maximal 60.000 Euro brutto (Basismodell) sowie eine vollelektrische Reichweite von mindestens 50 Kilometern nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht zugelassen.
Leichte E-Nutzfahrzeuge
Die Unterstützung bei der Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen wird in Zusammenarbeit mit den österreichischen Automobil-Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1 umgesetzt. Infrage kommen leichte E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1>2,0 und ≤2,5 to hzG sowie N1>2,5 to hzG

Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge
Der E-Mobilitätsbonus für leichte Elektro-Kleinbusse ist eine Förderaktion von BMK mit den Automobil Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und M2. Er umfasst E-Kleinbusse mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), jeweils M1>2,0 und ≤2,5 to hzG sowie M1>2,5 to hzG, E-Kleinbusse der Klasse M2 sowie E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e.

Elektro-Zweiräder
Die Förderaktion des BML und der Zweirad-Importeure betrifft alle E-Zweiräder mit reinem Elektroantrieb der Fahrzeugklassen L1 e (E-Mopeds) und L3e (Elektromotorräder).

Elektro-Transportrad, Transportrad oder Elektro-Fahrrad
Gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel wird vom BMK auch die Anschaffung von Elektrofahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern mit einem Zuladegewicht von mehr als 80 kg gefördert. Um für eine Förderung für den Kauf von E-Bikes infrage zu kommen, müssen aber mindestens 5 Fahrräder gekauft werden.
Überblick: Wie hoch sind die einzelnen Fördersätze?
Anmerkung: Bei den Angaben zur Förderung von Ladeinfrastruktur handelt sich um Höchstsätze, die bei der Umsetzung auf jeweils 30% der eingereichten Gesamtkosten begrenzt werden.
Fördersätze für Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang
Gesamtförderung pro Ladepunkt | |
---|---|
AC-Normallaadepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und kommunikationsfähig) | 900 Euro |
DC-Schnelllaadedepunkt mit < 50 kW | 4.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW, aber weniger als 100 kW | 10.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW | 20.000 Euro |
Fördersätze für öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nicht-diskriminierendem Zugang
Gesamtförderung pro Ladepunkt | |
---|---|
AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW | 2.500 Euro |
DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW | 15.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW | 30.000 Euro |
Fördersätze für Elektro-PKW
Förderung BMK | Förderung Automobil-Importeure | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
---|---|---|---|
E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) | 500 Euro | 500 Euro | 1.000 Euro |
Fördersätze für Leichte E-Nutzfahrzeuge
Förderung BMK | Förderung Automobil-Importeure | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
---|---|---|---|
Leichtes E-Nutzfahrzeug, BEV und FCEV, N1>2,0 und ≤2,5 to hzG | 5.500 Euro | 2.000 Euro | 7.500 Euro |
Leichtes E-Nutzfahrzeug, BEV und FCEV, N1>2,5 to hzG* | 10.500 Euro | 2.000 Euro | 12.500 Euro |
Fördersätze für Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge
Förderung BMK | Förderung Automobil-Importeure | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
---|---|---|---|
E-Kleinbus, BEV und FCEV, M1>2,0 und ≤2,5 to hzG | 5.500 Euro | 2.000 Euro | 7.500 Euro |
E-Kleinbus, BEV und FCEV, M1>2,5 to hzG | 10.500 Euro | 2.000 Euro | 12.500 Euro |
E-Kleinbus (Klasse M2) | 22.000 Euro | 2.000 Euro | 24.000 Euro |
E-Leichtfahrzeug (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e) | 1.300 Euro | - | 1.300 Euro |
Fördersätze für Elektro-Zweiräder
Förderung BMK | Förderung Zweirad-Importeure | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
---|---|---|---|
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L1e | 450 Euro | 350 Euro | 800 Euro |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS) | 700 Euro | 500 Euro | 1.200 Euro |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L3e > 11 kW (15 PS) | 1.400 Euro | 500 Euro | 1.900 Euro |
Fördersätze für Elektro-Transporträder, Transporträder oder Elektro-Fahrräder
Förderung BMK | Förderung Sportfachhandel | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
---|---|---|---|
Elektro-Fahrrad | 250 Euro | 150 Euro | 400 Euro |
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Zuladegewicht >80 kg) | 800 Euro | 100 Euro | 900 Euro |
In 3 einfachen Schritten zur Förderung – so funktioniert die Beantragung
1. Registrierung
Um von einer E-Fahrzeug- und/oder einer Wallbox-Förderung zu profitieren, müssen Sie sich zuerst auf der entsprechenden Plattform im Internet anmelden. Online-Registrierung sowie die anschließende Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting), zu finden unter der URL https://www.umweltfoerderung.at/. Das Förderbudget ist anschließend für Sie reserviert, jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum.
2. Antragstellung
Nach der Registrierung über die KPC-Online-Plattform bleibt Ihnen eine Frist von 36 Wochen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hierbei legen Sie alle geforderten Unterlagen vor, die Sie für eine Förderung befähigen. Dazu zählen unter anderem Rechnungen (nicht älter als 9 Monate), Leasingverträge, das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung, Zulassungsbescheinigungen sowie eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern. Handelt es sich um eine Wallbox, darf die Antragstellung erst nach der Montage erfolgen, im Fall von mobilen Ladekabeln erst nach der Lieferung.
Achtung: Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der 36 Wochen stellen, verfällt die Reservierung. Eine zweite Registrierung ist während der laufenden Förderaktion nicht möglich!
3. Auszahlung
Im letzten Schritt werden die eingegangenen Dokumente von den zuständigen Stellen geprüft. Sofern alles in Ordnung ist, erfolgt die Freigabe durch den Klima- und Energiefonds. Die Prämie wird in Kürze an Sie ausbezahlt.
Wichtig: Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der begleitende E-Mobilitätsbonus des Importeurs oder Sportfachhändlers auf der Rechnung oder im Leasingvertrag angeführt ist. Förderungsanträge, die diese Angaben nicht enthalten, werden abgelehnt.
Wichtiges Update: Die Förderungsmittel sind derzeit ausgeschöpft!
Wie die KPC inzwischen verlautbarte, sind die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel inzwischen vollständig ausgeschöpft und die Förderungsaktion damit vorübergehend beendet. An einer Aufstockung des Budgets wird jedoch gearbeitet.
Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir Sie darüber an dieser Stelle selbstverständlich in Kenntnis setzen.