E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung (Österreich)

E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung (Österreich) für 2023: Das müssen Sie über die E-Mobilitätsoffensive wissen

Sie planen die Anschaffung eines E-Autos? Sie möchten eine passende Wallbox installieren? Dann herzlichen Glückwunsch! Denn: Der Umstieg von einem Benziner oder einem Dieselfahrzeug auf ein Elektroauto lohnt sich gleich aus mehreren Gründen.

Sie leisten nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sparen auch noch Geld. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit entsprechender Ladeinfrastruktur wird von der österreichischen Bundesregierung nämlich finanziell unterstützt.

In diesem Ratgeber lesen Sie alles zur E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung für Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine in Österreich. Sie erfahren, wie hoch die einzelnen Förderungen sind und wie Sie beantragt werden können.

Richard Heijnsbroek

Richard ist Country Manager der MHC Mobility Österreich und beschäftigt sich seit über 20 Jahre mit geschäftlicher Mobilität, Autovermietung und Autoleasing

E-Fahrzeug- und Wallbox-Förderung in Österreich: Das ist die E-Mobilitätsoffensive 2023

Gute Nachrichten! Auch im Jahr 2023 werden Sie bei einem Kauf von E-Fahrzeugen und Ladestationen in Österreich finanziell unterstützt.

Die österreichische Regierung möchte den Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Fördermittel sollen den Ausbau der E-Mobilität forcieren und den Umstieg erleichtern. Mit Erfolg, denn inzwischen steigt der Anteil an E-Fahrzeugen immer stärker an.

Um den eingeschlagenen Kurs in Richtung Dekarbonisierung fortzusetzen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) jährlich ein Budget für E-Mobilitätsförderungen zur Verfügung.
Die Gesamtsumme für das Jahr 2023 beträgt 95 Millionen Euro. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur noch stärker zu forcieren, wurde für unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm ins Leben gerufen. Ab Mitte des Jahres sind dafür 10 weitere Millionen Euro vorgesehen.

Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Wer wird gefördert?

Förderanträge können von Unternehmen und unternehmerischen Organisationen aller Art sowie von öffentlichen Gebietskörperschaften, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen gestellt werden.

Was wird gefördert?

Das Förderpaket für Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung unterstützt, gemeinsam mit den Automobil-Importeuren, Zweirad-Importeuren und dem Sportfachhandel des Landes, die Anschaffung von Elektro-Pkw, Elektro-Zweirädern, Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Transporträdern sowie von privaten E-Ladeinfrastrukturen.

Bei den Fördersätzen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine handelt es sich um Pauschalfördersätze, die auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Die nachfolgend aufgelisteten Förderungen werden grundsätzlich nach der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).

Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang

Die Unterstützung für eine betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang (Wallboxen, E-Ladestationen und intelligente Ladekabel) ist nicht von einem Fahrzeugkauf abhängig, der Antrag kann entweder in Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs oder separat eingebracht werden.

Um für eine Förderung durch das BMK infrage zu kommen, sind jedoch gewisse Voraussetzungen einzuhalten. So muss die Ladeinfrastruktur von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss sie kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.

Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus, sind neben den Kosten für Material und Montage auch die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen förderfähig. Für Netzentgelte gilt dies allerdings nicht.

Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nicht-diskriminierendem Zugang

Um eine Förderung zu erhalten, ist jeder Ladepunkt in das E-Control-Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der Ad-hoc-Preis auszuweisen. Um eine transparente Abrechnung des Ladestroms zu garantieren, muss die Abrechnung künftig in  kWh möglich sein. Darum sind AC-Ladestationen mit einer MID-zertifizierten Zähleinrichtung auszurüsten, DC-Ladestationen müssen für die Nachrüstung einer solchen zumindest vorbereitet werden.

Einzuhalten ist eine faire Gestaltung der Roaminggebühren, etwa durch das Einstellen eines Offers-To-All auf entsprechenden Plattformen. Dadurch werden Voraussetzungen geschaffen, um in einem angemessenen Zeitraum faire Roamingverträge mit allen interessierten Partnern zu schließen. Nach Möglichkeit sollten öffentliche DC-Ladestationen für die Umsetzung von ISO 15118 aufbereitet werden.  Hierbei handelt es sich um eine internationale Normenreihe, die Festlegungen zur bidirektionalen Kommunikation zwischen Elektrofahrzeugen und Ladestationen enthält. Auch Barrierefreiheit kann sich positiv auf den Bescheid auswirken.

Neben der Abrechnung des Stroms pro kWh steht es den Anbietern frei, weitere vom Verbrauch unabhängige Preisbestandteile zu erheben, wie etwa eine Gebühr pro Ladevorgang oder eine Parkgebühr.

Elektro-PKW

Beim Elektrobonus für E-PKW handelt es sich um eine gemeinsame Förderaktion des BMK  und den Automobil-Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1. Gefördert werden E-Autos mit reinem Elektroantrieb (BEV), mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV), mit Plug-in-Hybride-Antrieb (PHEV) sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REX) und Reichweitenverlängerer (REEV) zur Personenbeförderung (M1).

Die Finanzierung betrifft fabrikneue E-Fahrzeuge sowie Elektroautos, die bereits beim Händler in Betrieb waren (etwa Vorführwagen, Tageszulassungen oder Funktionsfahrzeuge). Bei dieser Art von Fahrzeugen dürfen zwischen der Erstzulassung (beim Händler) und dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag auf Finanzierung stellen, nicht mehr als 12 Monate liegen.

Voraussetzungen sind ein Listenpreis von maximal 60.000 Euro brutto (Basismodell ohne Sonderausstattungen) sowie eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern nach WLTP. Dies ist eine Veränderung im Vergleich zum vergangenen Jahr. 2022 waren 50 Kilometer ausreichend. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht zugelassen.

Leichte E-Nutzfahrzeuge

Die Unterstützung bei der Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen wird in Zusammenarbeit mit den österreichischen Automobil-Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1 umgesetzt. Infrage kommen leichte E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1>2,0 und ≤2,5 to hzG sowie N1>2,5 to hzG

Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge

Der E-Mobilitätsbonus für leichte Elektro-Kleinbusse ist eine Förderaktion von BMK mit den Automobil Importeuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und M2. Er umfasst E-Kleinbusse mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), jeweils M1>2,0 und ≤2,5 to hzG sowie M1>2,5 to hzG, E-Kleinbusse der Klasse M2 sowie E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e.

Schwere E-Nutzfahrzeuge und E-Busse

Infrage kommen schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie elektrisch angetriebene Busse der Klasse M3 in verschiedenen Ausführungen. E-Sonderfahrzeuge werden gesondert betrachtet. Das bedeutet, dass die Höhe der Förderung jeweils im Einzelfall entschieden wird.

Elektro-Zweiräder

Die Förderaktion des BML und der Zweirad-Importeure betrifft alle E-Zweiräder mit reinem Elektroantrieb der Fahrzeugklassen L1 e (E-Mopeds) und L3e (Elektromotorräder).

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Überblick: Wie hoch sind die einzelnen Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine?

Anmerkung: Bei den Angaben zur Förderung von Ladeinfrastruktur handelt sich um Höchstsätze, die bei der Umsetzung auf jeweils 30% der eingereichten Gesamtkosten begrenzt werden.

 

Fördersätze für Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang

Gesamtförderung pro Ladepunkt
AC-Normallaadepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und kommunikationsfähig)900 Euro
DC-Schnelllaadedepunkt mit < 50 kW4.000 Euro
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW, aber weniger als 100 kW10.000 Euro
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW20.000 Euro

Fördersätze für öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nicht-diskriminierendem Zugang

Gesamtförderung pro Ladepunkt
AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW2.500 Euro
DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW15.000 Euro
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW30.000 Euro

Fördersätze für Elektro-PKW

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG1.000 Euro1.000 Euro2.000 Euro
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)500 Euro500 Euro1.000 Euro

Fördersätze für Elektro-PKW (nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, Taxis und E-Carsharing)

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG1.000 Euro1.000 Euro2.000 Euro

Fördersätze für Leichte E-Nutzfahrzeuge

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
Leichtes E-Nutzfahrzeug, BEV und FCEV, N1>2,0 und ≤2,5 to hzG4.000 Euro2.000 Euro6.000 Euro
Leichtes E-Nutzfahrzeug, BEV und FCEV, N1>2,5 to hzG*8.000 Euro2.000 Euro10.000 Euro

Fördersätze für Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
E-Kleinbus, BEV und FCEV, M1>2,0 und ≤2,5 to hzG5.500 Euro2.000 Euro7.500 Euro
E-Kleinbus, BEV und FCEV, M1>2,5 to hzG10.500 Euro2.000 Euro12.500 Euro
E-Kleinbus (Klasse M2)22.000 Euro2.000 Euro24.000 Euro
E-Leichtfahrzeug (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)1.300 Euro-1.300 Euro

Fördersätze für Elektro-Zweiräder

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L1e450 Euro350 Euro800 Euro
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS)700 Euro500 Euro1.200 Euro
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb, Klasse L3e > 11 kW (15 PS)1.400 Euro500 Euro1.900 Euro

Fördersätze für schwere E-Nutzfahrzeuge und E-Busse

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
Elektrisch betriebene SonderfahrzeugeBerechnung im EinzelfallBerechnung im Einzelfall
Schwere E-Nutzfahrzeuge (N2)22.000 Euro2.000 Euro24.000 Euro
Schwere E-Nutzfahrzeuge (N3)65.000 Euro7.000 Euro72.000 Euro
E-Bus (M3) bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer52.000 Euro52.000 Euro
E-Bus (M3) mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer78.000 Euro78.000 Euro
E-Bus (M3) mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer130.000 Euro130.000 Euro

Förderangebote für Privatpersonen: Wer kann einreichen?

Bei dieser Förderaktion dürfen ausschließlich Private einreichen. Bedeutet: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt wird. Zudem gilt die Aktion nur für in Österreich zugelassene Fahrzeuge.

Achtung: Gebrauchtfahrzeuge, gebrauchte bzw. kostenlose Ladekabel sowie gebrauchte bzw. kostenlose Wallboxen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bei Fahrzeugen mit Tageszulassungen dürfen zwischen dem Zeitpunkt der Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum maximal 12 Monate liegen.

Die Aktion „E-Mobilität für Private“ ist nicht mit weiteren Bundesförderungen kombinierbar. Zusätzliche Förderungen der Bundesländer und Gemeinden dürfen allerdings sehr wohl beantragt werden, sofern möglich.

Was wird gefördert?

Ladeinfrastruktur

Kommunikationsfähige Wallboxen und kommunikationsfähige intelligente Ladekabel werden gefördert. Die Anschaffung muss nicht zwingend mit dem Kauf eines Elektrofahrzeugs verbunden sein. Zudem können auch OCPP-fähige Wallboxen als Einzelanlagen sowie als Teil von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern für eine Förderung infrage kommen. Gemeinschaftsanlagen allerdings nur mit einer Master-Wallbox bzw. einem Backend-System.

Zu beachten ist hierbei, dass die Ladestation zwingend von einem konzessionierten Elektroinstallateur installiert werden muss. Um die Wahrung der Versorgungsqualität zu gewährleisten, sind die Wallboxen mit einer Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA vom Elektriker beim Netzbetreiber anzumelden.

Elektro-PKW

Eine Förderung kann für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Klasse M1) sowie zur Güterbeförderung (Klasse N1) beantragt werden. Infrage kommen Autos mit reinem Elektroantrieb (BEV), mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV).

PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sowie  mit einer E-Reichweite von unter 60 km nach WLTP werden nicht gefördert. Dies trifft auch auf Fahrzeuge zu, deren Brutto-Listenpreis in der Basisversion jenseits von 60.000 Euro liegt.

Leichte E-Fahrzeuge und Elektro-Zweiräder

Der E-Mobilitätsbonus für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge betrifft die Klassen L2e, L5e, L6e, L7e. Die Förderaktion für E-Zweiräder umfasst E-Mopeds der Klasse L1e sowie E-Motorräder der Klasse L3e.

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Überblick: Wie hoch sind die einzelnen Fördersätze für Privatpersonen?

Sie sind zukünftiger Privatbesitzer eines E-Autos oder E-Motorrads? Dann sollten Sie einen genauen Blick auf diese Tabelle werfen.  Anmerkung: Bei den Angaben zur Förderung der Ladeinfrastruktur handelt es sich auch in diesem Fall um Höchstsätze, die auf jeweils 30 % der eingereichten Gesamtkosten begrenzt werden.

 

Fördersätze für Ladestationen

Gesamtförderung pro Ladepunkt
Kommunikationsfähiges, intelligentes Ladekabel600 Euro
Kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein- / Zweifamilienhaus600 Euro
Intelligente OCPP-fähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage900 Euro
Intelligente OCPP-fähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage1.800 Euro

Fördersätze für Elektro-PKW

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
Elektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug3.000 Euro2.000 Euro5.000 Euro
Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)1.250 Euro1.250 Euro2.500 Euro

Fördersätze für E-Leichtfahrzeuge

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
Elektro-Leichtfahrzeug1.300 Euro1.300 Euro

Fördersätze für Elektro-Zweiräder

BundesförderungImporteursanteilGesamtförderung pro Fahrzeug
E-Motorrad L3e > 11 kW1.400 Euro500 Euro1.900 Euro
E-Motorrad L3e ≤ 11 kW700 Euro500 Euro1.200 Euro
E-Moped450 Euro350 Euro800 Euro

In 3 einfachen Schritten zur Förderung – so funktioniert die Beantragung

 

1. Registrierung

Um von einer E-Fahrzeug- und/oder einer Wallbox-Förderung zu profitieren, müssen Sie sich zuerst auf der entsprechenden Plattform im Internet anmelden. Alles, was Sie dazu benötigen, ist eine E-Mail-Adresse. Online-Registrierung sowie die anschließende Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting), zu finden unter der URL https://www.umweltfoerderung.at/. Das Förderbudget ist anschließend für Sie reserviert, jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum.

2. Antragstellung

Nach der Registrierung über die KPC-Online-Plattform bleibt Ihnen eine Frist von 36 Wochen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hierbei legen Sie alle geforderten Unterlagen vor, die Sie für eine Förderung befähigen. Dazu zählen unter anderem Rechnungen (nicht älter als 9 Monate), Leasingverträge, das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung, Zulassungsbescheinigungen sowie eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern. Handelt es sich um eine Wallbox, darf die Antragstellung erst nach der Montage erfolgen, im Fall von mobilen Ladekabeln erst nach der Lieferung.

Achtung: Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der 36 Wochen stellen, verfällt die Reservierung. Eine zweite Registrierung ist während der laufenden Förderaktion nicht möglich!

3. Auszahlung

Im letzten Schritt werden die eingegangenen Dokumente von den zuständigen Stellen geprüft. Sofern alles in Ordnung ist, erfolgt die Freigabe durch den Klima- und Energiefonds. Die Prämie wird in Kürze an Sie ausbezahlt.

Wichtig für Unternehmer: Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der begleitende E-Mobilitätsbonus des Importeurs oder Sportfachhändlers auf der Rechnung oder im Leasingvertrag angeführt ist. Förderungsanträge, die diese Angaben nicht enthalten, werden abgelehnt.

Wichtiges Update: Wie lange gelten die Förderangebote?

Die Förderaktion läuft bis maximal 31. März 2024, sofern das Budget nicht zuvor ausgereizt wurde. Sobald es Neuigkeiten über Ergänzungen, Aufstockungen oder Verlängerungen gibt, werden wir Sie darüber an dieser Stelle selbstverständlich in Kenntnis setzen.

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    FAQs zu Wallboxen in Österreich

    Wie viel kostet eine Wallbox in Österreich?

    Die Kosten für eine Wallbox in Österreich variieren je nach Modell, Hersteller und Leistung. Eine einfache Wallbox kann bereits ab 500 Euro erhältlich sein, während leistungsstärkere und komfortablere Modelle mit zusätzlichen Funktionen bis zu 2000 Euro kosten können. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die je nach Aufwand und Elektroinstallateur ebenfalls variieren.

    Ist eine 11kW Wallbox anmeldepflichtig?

    In Österreich sind Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW in der Regel anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber. Dieser prüft, ob die Netzkapazität ausreicht und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung. Es ist wichtig, die Anmeldung durchzuführen, um Probleme bei der Abrechnung oder mit der Netzstabilität zu vermeiden.

    Was für einen Stromanschluss braucht eine Wallbox?

    Eine Wallbox benötigt in der Regel einen Starkstromanschluss (Drehstromanschluss) mit einer Spannung von 400 Volt und einer Absicherung von mindestens 16 Ampere. Die genauen Anforderungen können je nach Wallbox-Modell und Ladeleistung variieren. Es empfiehlt sich, vor der Installation die Bedienungsanleitung oder den Hersteller zu Rate zu ziehen.

    Wer darf Wallboxen anschließen?

    In Österreich dürfen Wallboxen ausschließlich von konzessionierten Elektroinstallateuren angeschlossen werden. Sie sind speziell ausgebildet, um die Installation fachgerecht und sicher durchzuführen. Das Anschließen einer Wallbox durch eine nicht qualifizierte Person kann zu Sicherheitsrisiken und Problemen mit der Versicherung führen.

    Kann ich eine Wallbox nicht selbst installieren?

    Nein. In Österreich ist es nicht erlaubt, eine Wallbox selbst zu installieren. Die Installation muss von einem konzessionierten Elektroinstallateur durchgeführt werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Eine unsachgemäße Installation kann zu Problemen mit der Netzstabilität, der Sicherheit und der Versicherung führen.

    Wo darf eine Wallbox installiert werden?

    Eine Wallbox darf in Österreich in der Regel auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Garage installiert werden, sofern es sich um eine private Nutzung handelt. Bei Mietwohnungen oder gemeinschaftlichen Tiefgaragen ist es ratsam, vor der Installation die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen. In jedem Fall sollte die Wallbox gut zugänglich und sicher vor Witterungseinflüssen und Vandalismus geschützt sein.




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