
Wechselkennzeichen: So nutzen Sie Kennzeichentafeln für gleich mehrere Fahrzeuge
Der Herbst neigt sich dem Ende zu, der Winter naht in großen Schritten. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, das Cabrio oder den Oldtimer zu parken und das Fahrzeug mit dem Vierradantrieb aus der Garage zu holen.
Das passende Fahrzeug für die passende Jahreszeit? Das war früher so richtig teuer! Inzwischen gibt es allerdings die Möglichkeit, Wechselkennzeichen für alle Fahrzeugklassen zu beantragen – und damit unter anderem kräftig bei der Versicherung zu sparen!
Wir verraten Ihnen, wie Sie zu Ihren Wechselkennzeichen kommen, was die Vorteile sind und auf welche Dinge Sie als Halter von mehr als einem Fahrzeug unbedingt achten müssen.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihr Fahrzeug anmelden, empfehlen wir „Alles, was Sie über die Kfz-Zulassung wissen müssen“.
Alles Wissenswerte zur Abmeldung Ihres Kfz erfahren Sie in „So gelingt die Kfz-Abmeldung schnell und unkompliziert“.
Sie möchten Ihr Auto ummelden? Auch dafür haben wir einen passenden Ratgeber zusammengestellt: „So einfach erhalten Sie Ihren neuen Zulassungsschein”.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Wechselkennzeichen?
Wechselkennzeichen sind Kennzeichentafeln, die Sie auf mehreren Fahrzeugen nützen können. Tatsächlich können mit denselben Kennzeichen sogar bis zu drei Fahrzeuge zugelassen werden.
Ihre 4 Vorteile: Sparen Sie teure Prämien bei der Versicherung, Steuern und Gebühren!
Durch die Nutzung von Wechselkennzeichen können Sie gleich auf mehrere Arten Geld sparen.
- Sie müssen nur zwei Kennzeichentafeln, im Fall von Motorrädern gar nur eine Kennzeichentafel bezahlen. (Kosten nach Fahrzeugklasse: Pkw, Lkw: 21 Euro, Motorrad: 12 Euro, Motorfahrrad: 7,50 Euro, Anhänger: 10,50 Euro, Zugmaschine: 10,50 Euro).
- Sie sparen mitunter sehr kräftig bei den Versicherungsprämien, denn künftig ist nur noch eine Versicherungsprämie für das teuerste Fahrzeug zu entrichten.
- Die motorbezogene Versicherungssteuer (Kfz-Steuer) ist ebenso nur für das Fahrzeug zu bezahlen, das der höchsten Steuer unterliegt.
- Die digitale Vignette ist nicht mehr an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern ans Kennzeichen gebunden. Bedeutet: Auch in diesem Fall ist nur eine Gebühr pro Jahr zu entrichten, Vignetten zum Kleben sind nicht mehr notwendig.
Bei der Zuweisung eines Wechselkennzeichens wird pro Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung im Papierformat oder eine Zulassungsbescheinigung in Form eines Scheckkartenzulassungsscheins ausgestellt. Früher musste auf dem Scheckkartenzulassungsschein auch ein Vermerk im Wortlaut „Wechselkennzeichen“ angebracht werden, dies ist seit dem Jahr 2013 aber nicht mehr notwendig.
Diese Zulassungsscheine erhalten Sie auf einer für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle.
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Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wo Sie die Zulassungsscheine beantragen können, nutzen Sie am besten das Zulassungsstellen-Tool des VVO.
Mitzubringen sind dieselben Unterlagen wie im Fall einer regulären Erstzulassung. In unserem Ratgeber haben wir alle nötigen Informationen sowie eine übersichtliche Checkliste für Sie bereitgestellt.
Wer darf Wechselkennzeichen beantragen?
Prinzipiell darf jeder Halter eines Fahrzeugs Wechselkennzeichen beantragen.
Voraussetzung ist, dass es sich in allen Fällen um denselben Antragssteller handelt, er über einen entsprechenden Hauptwohnsitz verfügt und sämtliche Fahrzeuge auf der Bestätigung der Versicherung gelistet sind.
Die Kfz-Kennzeichen müssen von der Größe her auf allen gewünschten Fahrzeugen passen. Zudem müssen alle dieser Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören.
Das bedeutet: Sie können nur zwei oder drei Motorräder, zwei oder drei Anhänger oder zwei PKW und einen LKW anmelden. Es ist nicht möglich, ein Motorrad und einen PKW mit demselben Wechselkennzeichen auszustatten.
Achtung: Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen dürfen unter keinen Umständen auf einer öffentlichen Straße geparkt werden.
Was mache ich bei Verlust oder Diebstahl?
Kommt es zu einem Verlust oder Diebstahl Ihrer Kennzeichentafeln, muss der Halter des Fahrzeugs UMGEHEND (maximal innerhalb einer Woche) Anzeige erstatten. Mit der entsprechenden Anzeigenbestätigung erhalten Sie bei der Zulassungsstelle neue Kennzeichen. Zusätzlich sind beim Besuch der Zulassungsstelle dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung vorzulegen.
Bis dahin, aber nicht länger als eine Woche, dürfen selbst gebastelte Ersatz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Achtung: Diese selbst hergestellte Ersatztafeln müssen auch als solche erkennbar sein. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Kennzeichenfälschung!
Mit diesen Informationen ausgestattet sollte einem Fahrzeugwechsel über die Wintermonate unter Verwendung des Wechselkennzeichens – aber auch der Verwendung von z. B. Stadtflitzer unter der Woche und Familienkutsche am Wochenende mit demselben Nummernschild bzw. derselben Nummerntafel – nichts mehr im Wege stehen.
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